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beck-treffer

beck-treffer gewährt registrierten Nutzern das Suchrecht für beck-online ohne Abonnement. Dabei muss jedes abgerufene Dokument einzeln bezahlt werden. Bei der täglichen Arbeit hilft beck-treffer in drei Schritten:

  1. Wird zu meiner Frage in Gesetzen, Kommentaren und Rechtsprechung Stellung genommen?
    Sie können mit beck-treffer alle in beck-online enthaltenen Gesetze, Bücher (Kommentare, Handbücher, Lexika, Formulare), Zeitschriften sowie exklusive Online-Rechtsprechung durchsuchen. Dazu geben Sie die Wörter ein, die Ihre Fragestellung beschreiben. Anschließend werden die gefundenen Dokumente in einer Trefferliste angezeigt. Damit hat die mühevolle Suche in gedruckten Stichwortverzeichnissen, Inhaltsverzeichnissen und Registerbänden ein Ende.

  2. Gefundene Dokumente prüfen
    In der Trefferliste haben Sie die Möglichkeit, das Wortumfeld, in dem die gesuchten Begriffe vorkommen, anzusehen. Sie prüfen, ob der gesuchte Begriff im gewünschten Kontext vorkommt. Zudem ist die Trefferliste sortierbar, beispielsweise nach Trefferhäufigkeit oder Entscheidungsdatum.

  3. Gefundene Dokumente einsehen
    Sobald Sie das gewünschte Dokument in der Trefferliste anklicken, wird Ihnen mitgeteilt, was der Einzeldokumentbezug kosten würde. Wenn Sie diese Meldung per Mausklick bestätigen, wird das komplette Dokument kostenpflichtig angezeigt, so dass Sie es lesen und bei Bedarf ausdrucken können. Aufgrund der genauen Zitatangaben (z. B. NJW 2003, 345; MünchKomm BGB 305, Rn 90) können Sie die Dokumente aber auch in Ihren gedruckten Büchern und Zeitschriften einsehen. Zu Entscheidungen bietet beck-online häufig Parallelfundstellen.

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